
Frequently Asked Questions (FAQ), häufig gestellte Fragen
Ist das Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald wirklich das älteste in Deutschland?
Ja, es wurde am 24. November 1979, zusammen mit dem Biosphärenreservat Steckby-Lödderitzer Forst (heute Mittelelbe), von der UNESCO anerkannt.
Könnte das Biosphärenreservat seinen internationalen Status verlieren?
Ja, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Kriterien, die für eine Anerkennung gelten, könnte eine Aberkennung des Titels von der MAB-Kommission in Paris beschlossen werden. Im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald wird alles unternommen, die Kriterien zu erfüllen und den internationalen Status für die Region zu sichern.
Ist das Sammeln von Pilzen und Beeren im Biosphärenreservat verboten?
Grundsätzlich nicht. Aber in den Kernzonen (3,3 % Flächenanteil) und in den Pflegezonen (11,4 % Flächenanteil), die Naturschutzgebieten entsprechen „ ... ist es verboten Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen ...“.
Das heißt, auf über 80 % der Fläche ist das Sammeln von Pilzen und Beeren erlaubt!
Nähere Informationen zum Sammeln von Heidelbeeren
Das heißt, auf über 80 % der Fläche ist das Sammeln von Pilzen und Beeren erlaubt!
Nähere Informationen zum Sammeln von Heidelbeeren
Warum sieht der Wald heute so unordentlich aus?
Ordentliche Wälder, das heißt aufgeräumte Wälder, in denen keine abgestorbenen Bäume stehen oder kein Reisig am Boden liegt, gab es immer nur in Not- oder Mangelzeiten. Dann wurde alles, was im Walde wuchs genutzt. Heute verarbeitet kaum jemand die bitteren Beeren des Roten Holunders (Hirschholunder), keiner brennt mehr Kienruß in Gruben, wird keine Bettstelle mehr mit Moos gefüllt und kein Sofa mehr mit Seegras (Zittergras-Segge) gepolstert. Das Holz, was nicht mehr mit vernünftigem Aufwand verwertet werden kann, verbleibt im Wald und geht in den Nährstoffkreislauf ein. Totholz ist ein wichtiger Bestandteil gesunder, stabiler und artenreicher Wälder. Die Wälder sind meist zertifiziert, nachhaltige Bewirtschaftung wird so dokumentiert, da ist Verzicht auf Ganzbaumnutzung ein Kriterium.
Ich habe eine totes/verletztes Tier gefunden. Kann ich das in der Verwaltung abgeben?
Nein, tote oder verletzte Wildtiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, sind der Unteren Naturschutzbehörde zu melden. Für Suhl und Vesser Tel. (03681) 742604, für den Ilm-Kreis Tel. (03628) 738352, für den Landkreis Hildburghausen Tel. (03685) 445-264. Tote oder verletzte jagdbare Tiere sollen dem zuständigen Revierleiter oder den Forstämtern gemeldet werden. Forstamt Oberhof Tel. (036842) 526-0, Forstamt Frauenwald Tel. (036782) 61386, Forstamt Schönbrunn (036874) 3800
Ich habe eine seltene Tierart beobachtet. Kann ich die Beobachtung der Verwaltung mitteilen?
Ja, wenn Sie genau wissen, um welche Art es sich handelt. In der Verwaltung nimmt Herr Erdtmann, Tel. (036782) 666-16, solche Beobachtungen entgegen und trägt sie in das landesweite Artenerfassungsprogramm ein.
Gibt es Ranger im Biosphärenreservat?
Ja, die Bezeichnung für diese Gruppe hier im Biosphärenreservat ist „Besucher-Service“. Sie sind Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung Biosphärenreservat. Zu ihren Aufgaben gehören das Informieren, das Führen von naturkundlichen Wanderungen, das Pflegen ausgewählter Biotope sowie Kontroll- und Ordnungsaufgaben. Sie sind das ganze Jahr über im Gebiet anzutreffen und an ihrer grünen Dienstbekleidung zu erkennen.
Wo kann ich mich zu einer geführten Wanderung anmelden und was kostet die Teilnahme?
Die in der Presse, im Rundfunk oder in den Veranstaltungskalendern bekannt gegebenen geführten Wanderungen mit dem Besucher-Service sind für jedermann offen. Sie brauchen sich nicht anzumelden. Die Teilnahme ist kostenlos.
Darf ich Holz im Biosphärenreservat machen?
Grundsätzlich erlaubt die Reservatsverordnung die Brennholzwerbung außerhalb der Kernzone, also auf über 95 % der Waldfläche im Biosphärenreservat. Die Genehmigung zur Brennholzwerbung erteilt der zuständige Revierförster und führt auch die Einweisung am Hiebsort durch.
Aktuelles
19. August 2010
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07. September 2010
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