
Wissenschaftliche Arbeiten
Hinweise für Ihre wissenschaftliche Arbeit im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald und im Naturpark Thüringer Wald
1. Hinweise auf naturschutzrechtliche Genehmigungen
Für Untersuchungen in Schutzgebieten und an besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten können Genehmigungen und Ausnahmen von Verboten durch Naturschutzbehörden erforderlich sein. Diese sollten Sie rechtzeitig vor Beginn von Untersuchungen beantragen und mit der Verwaltung des Biosphärenreservats abstimmen. Weitere Auskünfte erteilen die genannten Behörden und die Verwaltung des Biosphärenreservats.
Beachten Sie bitte auch, dass ggf. weitere Genehmigungen z.B. von Grundstückseigentümern und sonstigen Behörden erforderlich sein können.
Überblick über Rechtsvorschriften und Behörden, bei denen ggf. Anträge einzureichen sind:
| Schutzgegenstand | zu beachtende Rechtsvorschrift | Behörde |
| Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald | § 7 Biosphärenreservatsverordnung Vessertal-Thüringer Wald | UNB |
| Naturschutzgebiete (NSG) | § 12 ThürNatG in Verbindung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung | UNB |
| Landschaftsschutzgebiete (LSG) | § 13 ThürNatG in Verbindung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung | UNB |
| Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) | § 17 ThürNatG in Verbindung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung | UNB |
| Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten | § 43 (8) BNatSchNeuregG | UNB |
Anschriften der genannten Behörden:
| Kürzel | Anschrift | Örtliche Zuständigkeit |
| UNB | Landratsamt Ilm-Kreis Untere Naturschutzbehörde Ritterstraße 14 99310 Arnstadt | Ilm-Kreis |
| UNB | Landratsamt Hildburghausen Untere Naturschutzbehörde Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen | Landkreis Hildburghausen |
| UNB | Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Untere Naturschutzbehörde Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen | Landkreis Schmalkalden-Meiningen |
| UNB | Landratsamt Sonneberg Untere Naturschutzbehörde Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg | Landkreis Sonneberg |
| UNB | Landratsamt Gotha Untere Naturschutzbehörde 18.-März-Straße 50 99867 Gotha | Landkreis Gotha |
| UNB | Landratsamt Wartburgkreis Untere Naturschutzbehörde Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen | Wartburgkreis |
| UNB | Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Untere Naturschutzbehörde Schwarzburger Chausssee 12 07407 Rudolstadt | Landkreis Saalfeld-Rudolstadt |
| UNB | Stadtverwaltung Suhl Untere Naturschutzbehörde Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl | Stadt Suhl |
| UNB | Stadtverwaltung Eisenach Untere Naturschutzbehörde Markt 2 99817 Eisenach | Stadt Eisenach |
2. Hinweise für die Durchführung studentischer Arbeiten
Über die Durchführung von Praktika bzw. die Erstellung von Diplomarbeiten, Dissertationen u.ä. wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.
In der Vereinbarung werden u.a. folgende Rahmenbedingungen fixiert:
- Rechte und Pflichten der Studenten bzw. der Dienststelle
- das Thema der Arbeit bzw. des Praktikums
- die fachliche Unterstützung
- die unentgeltliche Überlassung eines Exemplars der Arbeit an die Verwaltung Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald zur Nutzung im Rahmen der Dienstaufgaben.
Die Verwaltung des Biosphärenreservats zahlt den Studenten grundsätzlich kein Entgelt bzw. Zuschüsse für Reisekosten oder Verpflegung. Entsprechend der Haushaltslage ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit ggf. eine Unterkunft angemietet werden kann. Das selbständige Führen von Dienstfahrzeugen wird Studenten nicht gestattet.
Während eines Praktikums in der Verwaltung ist der Praktikant über die Unfallkasse Thüringen versichert. Der Unfallschutz besteht nur für Körperschäden, jedoch nicht für Sachschäden und Schmerzensgeld. Für Sachschäden muss sich der Praktikant in geeigneter Weise selbst versichern.
3. Grundsätze für wissenschaftliche Tätigkeiten
Alle im Bereich des Biosphärenreservats Vessertal-Thüringer Wald und des Naturparks Thüringer Wald tätigen Forscher werden gebeten, bei ihren Untersuchungen folgende Grundsätze zu beachten:
- Die Forschung und Umweltbeobachtung soll die Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung des Biosphärenreservats Vessertal-Thüringer Wald bzw. des Naturparks Thüringer Wald unterstützen, in den Ökosystemen Ursache-Wirkungsbeziehungen ermitteln und die Erreichung von Zielen im Biosphärenreservat bzw. im Naturpark regelmäßig überprüfen.
- Die Untersuchungen sollen weitestgehend natur- und umweltschonend durchgeführt werden sowie ökonomische und soziokulturelle Interessen der in der Region lebenden Bevölkerung und der Gäste berücksichtigen.
- Die Untersuchungen sollen mit der Verwaltung Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald frühzeitig abgestimmt werden.
- Die Ergebnisse und erhobenen Daten sind grundsätzlich der Verwaltung des Biosphärenreservats zugänglich zu machen, damit diese für die weitere Entwicklung der Region genutzt werden können.
Aktuelles
Veranstaltungen
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