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Wissenschaftliche Arbeiten

Hinweise für Ihre wissenschaftliche Arbeit im Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald und im Naturpark Thüringer Wald

1. Hinweise auf naturschutzrechtliche Genehmigungen

Für Untersuchungen in Schutzgebieten und an besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten können Genehmigungen und Ausnahmen von Verboten durch Naturschutzbehörden erforderlich sein. Diese sollten Sie rechtzeitig vor Beginn von Untersuchungen beantragen und mit der Verwaltung des Biosphärenreservats abstimmen. Weitere Auskünfte erteilen die genannten Behörden und die Verwaltung des Biosphärenreservats.

Beachten Sie bitte auch, dass ggf. weitere Genehmigungen z.B. von Grundstückseigentümern und sonstigen Behörden erforderlich sein können.

Überblick über Rechtsvorschriften und Behörden, bei denen ggf. Anträge einzureichen sind:

Schutzgegenstand zu beachtende Rechtsvorschrift Behörde
Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald § 7 Biosphärenreservatsverordnung Vessertal-Thüringer Wald UNB
Naturschutzgebiete (NSG) § 12 ThürNatG in Verbindung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung  UNB
Landschaftsschutzgebiete (LSG) § 13 ThürNatG in Verbindung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung UNB
Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB) § 17 ThürNatG in Verbindung mit der jeweiligen Schutzgebietsverordnung UNB
Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten § 43 (8) BNatSchNeuregG UNB

Anschriften der genannten Behörden:
 

Kürzel Anschrift Örtliche Zuständigkeit
UNB Landratsamt Ilm-Kreis Untere Naturschutzbehörde Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Ilm-Kreis
UNB Landratsamt Hildburghausen Untere Naturschutzbehörde Wiesenstraße 18 98646 Hildburghausen  Landkreis Hildburghausen
UNB Landratsamt Schmalkalden-Meiningen Untere Naturschutzbehörde Obertshäuser Platz 1 98617 Meiningen Landkreis Schmalkalden-Meiningen
UNB Landratsamt Sonneberg Untere Naturschutzbehörde Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Landkreis Sonneberg
UNB Landratsamt Gotha Untere Naturschutzbehörde 18.-März-Straße 50 99867 Gotha Landkreis Gotha
UNB Landratsamt Wartburgkreis Untere Naturschutzbehörde Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen  Wartburgkreis
UNB  Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Untere Naturschutzbehörde Schwarzburger Chausssee 12 07407 Rudolstadt Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
 UNB Stadtverwaltung Suhl Untere Naturschutzbehörde Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Stadt Suhl
UNB Stadtverwaltung Eisenach Untere Naturschutzbehörde Markt 2 99817 Eisenach Stadt Eisenach

  2. Hinweise für die Durchführung studentischer Arbeiten

Über die Durchführung von Praktika bzw. die Erstellung von Diplomarbeiten, Dissertationen u.ä. wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.

In der Vereinbarung werden u.a. folgende Rahmenbedingungen fixiert: 

  • Rechte und Pflichten der Studenten bzw. der Dienststelle
  • das Thema der Arbeit bzw. des Praktikums
  • die fachliche Unterstützung
  • die unentgeltliche Überlassung eines Exemplars der Arbeit an die Verwaltung Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald zur Nutzung im Rahmen der Dienstaufgaben.

 Die Verwaltung des Biosphärenreservats zahlt den Studenten grundsätzlich kein Entgelt bzw. Zuschüsse für Reisekosten oder Verpflegung. Entsprechend der Haushaltslage ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit ggf. eine Unterkunft angemietet werden kann. Das selbständige Führen von Dienstfahrzeugen wird Studenten nicht gestattet.

Während eines Praktikums in der Verwaltung ist der Praktikant über die Unfallkasse Thüringen versichert. Der Unfallschutz besteht nur für Körperschäden, jedoch nicht für Sachschäden und Schmerzensgeld. Für Sachschäden muss sich der Praktikant in geeigneter Weise selbst versichern.

3. Grundsätze für wissenschaftliche Tätigkeiten

Alle im Bereich des Biosphärenreservats Vessertal-Thüringer Wald und des Naturparks Thüringer Wald tätigen Forscher werden gebeten, bei ihren Untersuchungen folgende Grundsätze zu beachten:

  • Die Forschung und Umweltbeobachtung soll die Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung des Biosphärenreservats Vessertal-Thüringer Wald bzw. des Naturparks Thüringer Wald unterstützen, in den Ökosystemen Ursache-Wirkungsbeziehungen ermitteln und die Erreichung von Zielen im Biosphärenreservat bzw. im Naturpark regelmäßig überprüfen.
  • Die Untersuchungen sollen weitestgehend natur- und umweltschonend durchgeführt werden sowie ökonomische und soziokulturelle Interessen der in der Region lebenden Bevölkerung und der Gäste berücksichtigen.
  • Die Untersuchungen sollen mit der Verwaltung Biosphärenreservat Vessertal-Thüringer Wald frühzeitig abgestimmt werden.
  • Die Ergebnisse und erhobenen Daten sind grundsätzlich der Verwaltung des Biosphärenreservats zugänglich zu machen, damit diese für die weitere Entwicklung der Region genutzt werden können.